Allgemeine Geschäftsbedinungen

Das müssen Sie wissen

 

Angebote:

Die Angebote sind ausser speziellem Hinweis 4 Wochen gültig, die Preislisten dagegen können jederzeit ohne Voranzeige geändert werden. Die definitive Auftragsannahme durch das Lieferwerk bleibt in allen Fällen vorbehalten.


Lieferfristen:

Die Festsetzung der Lieferfristen erfolgt nach sorgfältigstem Ermessen, aber unverbindlich. Verzögerungen berechtigen in keinem Fall zu Vertragsannullierung. Wir anerkennen weder in Verzugsetzung noch Schadensersatzansprüche irgendwelcher Art. Der vereinbarte Liefertermin, ab Werk, beruht auf den Verhältnissen bei Offertabgabe / Auftragseingang. Der Lieferant ist befügt, die Lieferfrist hinauszuschieben, wenn

  • ohne Verschulden des Lieferanten Hindernisse auftreten, die bei ihm oder den Zulieferern den geordneten Fortgang der Arbeiten zur Auftragsabwicklung beeinträchtigen.

  • dem Lieferanten die zur Ausführung des Auftrags erforderlichen Angaben nicht rechtzeitig bekannt gegeben oder nachträglich geändert werden.

  • Die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten werden

  • Störungen höherer Gewalt, sowie anderweitige, von unserem Willen oder demjenigen unserer Lieferwerke unabhängige Ereignisse eintreten und damit nur eine teilweise oder unvollständige Lieferung erfolgen kann. Die Lieferung unserer Erzeugnisse erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Empfängers. Sie bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Firma Mega-Stahl Grassinger Gmbh.


Montage:

Übernimmt der Lieferant auch die Montage, so finden die Allgemeinen Montagebedingungen des VSM Anwendung.


Abrufaufträge:

sind ausdrücklich zu vereinbaren, Bezug und Fakturierung müssen längsten 12 Monate ab dem ersten vereinbarten Liefertermin erfolgen.


Preise:

Die Preise verstehen sich netto ab Werk unverpackt, in frei verfügbaren Schweizer Franken (Es sei denn, es wird schriftlich eine andere Währung vereinbart). Sämtliche Nebenkosten, insbesondere Porto / Fracht, Verpackung, Versicherungen sowie Kosten für Ausfuhrbewilligung und Beurkundungen, gehen zu Lasten des Käufers.


Verpackung:

Die Verpackung wird zu Selbstkosten in Rechnung gestellt und nicht zurückgenommen.


Mängelrügen:

Mängelrügen müssen schriftlich innert 14 Tagen nach Erhalt der Ware angebracht werden. Bei berechtigten Beanstandungen wird nach unserer Wahl Ersatz geliefert oder Gutschrift erteilt, soweit die Ware nicht weiter verarbeitet worden ist. Weitergehende Ansprüche lehnen wir ausdrücklich ab. Jede weitergehende Haftung, insbesondere für direkte oder indirekte Schäden sowie für Unkosten und Montagekosten, wird wegbedungen. Umtausch oder Rücknahme sind nur nach vorhergehender Absprache möglich.


Erfüllungsort:

für Lieferung und Zahlung ist Fehraltorf, Gerichtsstand für beide Teile ist Altstätten, Schweiz. Es gilt schweizerisches Recht.


Allgemeine Bedingungen:

Von den obigen Lieferbedingungen abweichende Bestimmungen sind nur gültig, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.